Termine verfügbar diese Woche · Mo–Fr  09:00–17:00 Uhr

Mehr Steuerrückerstattung.
Ohne Stress.

Wir übernehmen Ihre komplette Steuer­erklärung — von der ersten Beratung bis zum Einspruch. Persönlich. Kompetent. Seit über 47 Jahren für die Menschen in Berlin.

Für wen wir da sind

Wir beraten Arbeitnehmer und Rentner — und zwar nur diese.

Lohn­steuer­hilfe­vereine dürfen in Deutschland ausschließlich Menschen beraten, die ihr Einkommen aus nicht­selbständiger Arbeit, Rente oder Pension beziehen (§ 4 Nr. 11 StBerG). Das ist kein Nachteil — im Gegenteil. Weil wir uns auf eine Gruppe konzentrieren, kennen wir deren Steuer in- und auswendig.

01 — WILLKOMMEN

Angestellte aller Branchen

Vom Azubi über Facharbeiter bis zur leitenden Angestellten — wer ein Gehalt bezieht, ist bei uns richtig. Auch im Homeoffice, mit Dienstwagen oder doppelter Haushaltsführung.

02 — WILLKOMMEN

Rentnerinnen und Pensionäre

Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Pension, Riester, Rürup. Wir kennen die Besonderheiten jedes Jahrgangs und die schrittweise Besteuerung der Rente.

03 — WILLKOMMEN

Beamte und Pensionäre

Bund, Land, Lehramt, Polizei, Bundeswehr. Reise­kosten, Werbungs­kosten, Umzug aus dienstlichen Gründen — alles im Beitrag enthalten.

Was wir nicht dürfen

Gesetzlich nicht zugelassen als Mitglieder:

  • Selbständige
  • Gewerbetreibende
  • Land- & Forstwirte
  • Vermieter über 18.000 €/Jahr

Auch nebenberuflich nicht möglich. Wir empfehlen gerne eine Steuerberatung in Ihrer Nähe.

Was wir für Sie tun

Alles, was zur Einkommen­steuer gehört — in einer Hand.

Ein Jahresbeitrag. Ein fester Ansprechpartner. Keine Stundensätze, keine Überraschungen. Alle Leistungen rund um Ihre Einkommen­steuer sind im Beitrag enthalten.

01

Einkommensteuer­erklärung

Komplette Erstellung mit allen Anlagen — wir holen heraus, was drin ist.

02

Prüfung des Steuer­bescheids

Jeder Bescheid wird gegengelesen. Falsch angesetzt? Wir reagieren.

03

Einspruch beim Finanzamt

Inklusive. Ohne Zusatzkosten. Bis alles richtig veranlagt ist.

04

Lohnsteuer­ermäßigung

Freibeträge eintragen lassen — mehr netto jeden Monat.

05

Kindergeld & Familien­kasse

Anträge, Einsprüche, Klärung bei Studium und Ausbildung.

06

Riester- und Rürup-Rente

Zulagen, Steuer­vorteile, korrekte Eintragung in der Anlage AV.

07

Rentenbesteuerung

Anlage R, Nachzahlungen, Günstiger­prüfung — ohne Stolpersteine.

08

Beratung übers ganze Jahr

Fragen zwischendurch? Anruf oder Termin — kein extra Honorar.

Persönliche Beratung am Schreibtisch
Wie wir arbeiten

Persönliche Beratung ist kein Extra. Sie ist der Kern.

Bei uns sitzen Sie nicht vor einem Algorithmus und auch nicht in einer Hotline-Warteschleife. Sie sitzen einer Beraterin oder einem Berater gegenüber, die oder der Ihre Akte kennt, sich Zeit nimmt und im nächsten Jahr wieder für Sie da ist.

Wir hören zu, bevor wir rechnen. Wir fragen nach, bevor wir eintragen. Und wenn etwas unklar ist, greifen wir zum Telefon — bei Ihnen und beim Finanzamt.

8 Beraterinnen und Berater
Durchschnittlich 14 Jahre bei LAB/ Berlin
Ein Beitrag. Alles drin.

So viel zahlen Sie im Jahr — sozial gestaffelt nach Einkommen.

Kein Stundensatz. Keine Nachberechnung. Der Jahres­beitrag richtet sich nach Ihrem Brutto­einkommen — damit Steuer­hilfe für alle bezahlbar bleibt.

Ihr Jahres­brutto­einkommen
35.000 Euro pro Jahr
10.000 40.000 70.000 120.000+
Situation
Ihr Jahres­beitrag
189€ / Jahr
Alles inklusive: Steuererklärung, Bescheidprüfung, Einspruch, Beratung. Keine Zusatzkosten.
Steuer­erklärung aller offenen Jahre
Prüfung jedes Bescheids
Einsprüche & Klärung mit dem Finanzamt
Beratung ganzjährig
Ihre Beraterinnen und Berater

Die gleichen Gesichter — Jahr für Jahr.

Herr Thieme
Herr Thieme
Geschäftsführung, Beratungsstellenleiter
DE · EN
Herr Zimmermann
Herr Zimmermann
Beratung & Einspruchsverfahren
DE
Herr Matzigkeit
Herr Matzigkeit
Beratung, Arbeitnehmer & Rentner
DE
Frau Sathanantham
Frau Sathanantham
Beratung, Familien & Splitting
DE · EN · TA
Was Mitglieder sagen
04 Stimmen
Nach 30 Jahren beim Steuer­berater bin ich zum LAB gewechselt — und habe zum ersten Mal das Gefühl, dass meine Steuer wirklich mir gehört. Frau Sassen erklärt alles so, dass ich es verstehe.

Ich habe 1.420 € zurückbekommen, obwohl ich dachte, ich müsste nachzahlen. Danke.

Murat K. · Facharbeiter, 45

Der Beitrag ist fair gestaffelt. Mir als Alleinstehender mit kleinem Gehalt tut das gut.

Jana W. · Erzieherin, 52

Ich rufe einmal im Jahr an — und alles ist geregelt. Genau das, was ich wollte.

Klaus-Dieter M. · Pensionär, 71

Eingang LAB Berlin — Hohenzollerndamm 21
Unsere Beratungsstelle

Hohenzollerndamm 21
10717 Berlin

Montag – Donnerstag9:00 – 17:00
Freitag9:00 – 14:00
Samstag (nach Vereinbarung)10:00 – 13:00
Häufig gefragt

Antworten auf das, was am häufigsten gefragt wird.

Kann ich bei LAB/ Mitglied werden, wenn ich nebenbei selbständig bin?
Leider nein. Lohn­steuer­hilfe­vereine dürfen gesetzlich keine Mitglieder mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft beraten — auch nicht, wenn es nur ein kleiner Nebenerwerb ist. Wir empfehlen in diesem Fall gerne eine Steuer­beraterin oder einen Steuerberater in Ihrer Nähe.
Wie läuft der erste Termin ab?
Sie rufen an oder schreiben uns — wir vereinbaren einen Termin, meist innerhalb einer Woche. Beim ersten Besuch klären wir, was Sie bringen müssen und rechnen grob, was Sie erwartet. Unterschreiben müssen Sie nur, wenn Sie möchten.
Was muss ich zum Termin mitbringen?
Lohn­steuer­bescheinigung, Renten­bezugs­mit­teilung, Belege für Werbungs­kosten und Sonder­ausgaben — und Ihren letzten Steuer­bescheid, falls vorhanden. Eine vollständige Check­liste schicken wir Ihnen vor dem Termin zu. Keine Sorge: Wir helfen auch weiter, wenn etwas fehlt.
Wie hoch ist der Beitrag genau?
Der Jahres­beitrag richtet sich nach Ihrem Brutto­einkommen und liegt zwischen 75 € und 390 €. Einmalig kommt eine Aufnahme­gebühr von 15 € dazu. Im Beitrags­rechner weiter oben sehen Sie Ihren persönlichen Betrag.
Was passiert, wenn das Finanzamt nachhakt?
Das übernehmen wir — ohne Zusatzkosten. Rückfragen, Nachforderungen von Belegen, Einsprüche gegen Bescheide: all das ist Teil unserer Mitgliedschaft. Sie leiten das Schreiben einfach an uns weiter.
Kann ich auch Jahre nachholen, die ich noch nicht gemacht habe?
Ja — rückwirkend bis zu vier Jahre ist die Abgabe oft lohnenswert. Als Arbeit­nehmer:in oder Rentner:in sind Sie meist nicht zur Abgabe verpflichtet, können aber freiwillig erklären und Geld zurückholen. Wir prüfen das gemeinsam.
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